Die Probennahme ist nach der Planung der Bodenuntersuchung der Schritt, der die Qualität des Ergebnisses bestimmt. Je besser die Probenahme, umso zuverlässiger das Ergebnis. 90% der Probleme der Bodenuntersuchung entstehen nämlich nicht im Labor bei der chemischen Untersuchung, sondern bei der Probenahme. Und bei der anschliessenden Interpretation der Ergebnisse. Bisher haben sich Landwirte große Mühe gegeben, die Probenahme nach den Regeln der Kunst zu machen oder machen zu lassen. Einmal in der Fruchtfolge, spätestens alle 6 Jahre und maximal eine Probe für 5 Hektar. Darauf basierte (meist) die Düngeberechnung.

Wer sich mit der Heterogenität von Böden auf landwirtschaftlichen Flächen beschäftigt weiß, dass es nie „einen“ Bodengehaltswert für ein Feld gibt: Es gibt es so viele Werte wie Probenahmen. Ein Feld hat in der Regel Areale hoher und Areale niedriger Bodengehalte. Landwirte wissen aufgrund der Bodenuntersuchung, wo auf ihrem Feld die Bodenwerte hoch sind und wo sie niedrig sind. Deshalb gehen Betriebe dazu über, Felder zu segmentieren und Teilflächen eines Feldes unterschiedlich zu düngen. Der wirtschaftliche Erfolg gibt ihnen vielfach Recht.

Und nun? Nach der DüV reicht eine Probe pro Schlag, die spätestens alle 6 Jahre wiederholt wird (i.d.R. im Rhythmus der Fruchtfolge). Die einzige Größenangabe der DüV zum Feld ist, dass es mindestens 1 ha groß sein muß. Darunter braucht man keine Bodenuntersuchung, darüber unabhängig von der Größe des Feldes EINE Bodenanalyse. Anhand des Analysenergebnisses soll dann geprüft werden, ob der Bodengehalt ansteigt (unerwünscht), gleichbleibt (akzeptiert) oder absinkt (möglich, ggf. gewünscht). Der Haken: Die Feststellung eines Trends ist allenfalls im Zeitraum von mehreren Fruchtfolgen möglich. So schnell verändern sich die Werte nicht und so schnell sind Veränderungen nicht messbar, weil der Bodenvorrat im Vergleich zur Zu- und Abfuhr so riesig groß ist (10mal-30mal). Fachleute wissen das. Man kann deshalb den Landwirten nur raten, immer wieder denselben, eng begrenzten Bereich eines Feldes zu beproben. Dann ist die Chance am größten, verlässliche Werte zu bekommen. Und es ist kein Hexenwerk, nach einer gut geplanten und durchgeführten Bodenuntersuchung für ein größeres Feld ein Probenahme-Areal zu finden, das die Anforderungen der DüV erfüllt. Denn es gibt für die Durchführung der Probenahme keine verbindlichen Regeln. Und wenn es sie gäbe, wer wollte sie auf welche Weise kontrollieren?

KURZ UND GUT: Nach meiner Einschätzung sind Ableitungen von Sanktionen aufgrund eines gemessenen Bodengehaltes nicht justiziabel.Weil es keine justiziablen Regeln für die Probenahme gibt. Diese Vorschrift der DüV ist unsinnig, nicht kontrollierbar und die angedrohten Maßnahmen mit Sicherheit vor Gericht nicht durchsetzbar.

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