Die DüV sagt, dass pro Jahr und Hektar ab 2018 im Mittel mehrerer Jahre noch ein Überschuß der Düngung gegenüber der P-Abfuhr vom Feld von 10 kg Phosphat ist. Da gibt es kein Vertun, das wurde auf Anfrage von der LK Niedersachsen bestätigt. Nicht nur in dem Bereich hoher und sehr hoher P-Gehalte darf der Boden nicht wesentlich mit P angereichert werden, sondern erstaunlicherweise auch im Bereich niedriger Bodengehalte. Also unabhängig vom P-Versorgungszustand des Bodens die gleiche Vorschrift. Die bis in die Gegenwart von der Offizialberatung propagierte, gezielte Anhebung eines Bodenwertes, der für das erreichbare Ertragsniveau zu niedrig ist, ist so praktisch nicht mehr möglich. Weil man einen positiven Saldo von 90 kg/ha (=9 Jahre mal 10 kg/ha Überschuss) braucht, denn um den Bodengehalt eines Hektars um 1 mgP/100g Boden anzuheben. Man scheint beim Schreiben der Regeln vergessen zu haben, dass „Nachhaltigkeit“ auch bedeutet, einen sub-optimalen Bodengehalt anzuheben, wen die Wirtschaftlichkeit der Produktion erhöht wird ohne die Umwelt ungebührlich zu belasten.

Der einzige Ausweg aus dem Misere (den ich sehe) ist die Umverteilung des Phosphats in der jeweiligen Fläche: Abreichern der Bereiche in Gehaltsklasse C und darüber, „Umschichtung“ der freiwerdenden P-Nährstoffmengen Mengen auf die Teilflächen in Gehaltsklasse A und B. Grundlagen sind zuverlässige Bodenuntersuchungen und realistische Düngeplanung.

Klartext: Die Fachleute, die bisher in Gehaltsklasse A (und B) die möglichst schnelle Aufdüngung (durch sehr viel höhere Überschüsse als 10 kg/ha und Jahr) empfohlen haben, machen jetzt die diese Aufdüngung praktisch unmöglich. Das ist entweder inkonsequent und/oder schlampig überlegt und/oder oder schlampig formuliert. Auf jeden Fall bedarf es einer sachlich/fachlichen Erklärung, denn hier bestehen ein Widerspruch zwischen über Jahrzehnte bewährten Regeln der Düngeempfehlung einerseits und  einer DüV, die das VDLUFA Rahmenschema und die bisherige Offizial-Düngeempfehlungen auf den Kopf stellt.