Warum diese mentale Fixierung auf einen Grenz-Bodengehalte, an denen Regeln festgemacht werden, nämlich die zulässige Düngungshöhe? Ich erkläre mir das so:

  • Juristen und andere Fachfremde brauchen einen Wert, ab dem sie den Daumen senken oder heben können. Die Wahl zwischen Alternativen ist nicht angesagt, weil sie gegebenenfalls bei verschiedenen Personen zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Das löst Diskussionen aus, für die (nicht-juristischer) Sachverstand nötig ist. Der ist jedoch oftmals nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Also ein Wert. Punkt.
  • Landwirte sind an die Untersuchung von Böden und den Umgang mit Gehaltsangaben gewöhnt. Früher diente der Bodengehalt als Grundlage der Düngungsempfehlung, dann auch Bürokraten auf Landesebene als formaler Nachweis der guten landwirtschaftlichen Praxis. Die Bodenuntersuchung braucht man niemandem zu erklären. (Fast) alle sind überzeugt, dass sie was taugt. Wenige richten sich 100%ig danach.
  • Bodenanalysen sind einfach und schnell durchzuführen – es sind dieselben Methoden und Vorgehensweisen wie seit Jahrzehnten. Labore freuen sich über jeden Auftrag, der in hoheitlichem Interesse ist.
  • Wissenschaftler an Universitäten sind an einfachen Methoden und ihrer Entwicklung nicht mehr interessiert. Neu muss es sein, Publikationen muss es bringen und Fördermittel, die Grundlagenforschung ermöglichen. Für angewandte landwirtschaftliche Forschung gibt es in Deutschland aus dem Staatssäckel kein Geld (mehr). Diese Forschung ist nicht politisch gewollt und Berufsverbände haben immer noch nicht erkannt, dass sie diese Forschung im eigenen Interesse finanziell unterstützen müssen. Auch die teuresten Berater-Gurus sind ohne experimentelle Grundlage so wertvoll wie Wahrsager.